Kirchenvorstand
Am 7./8. November 2009 waren auch im Erzbistum Paderborn Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen.
Der Kirchenvorstand ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand - ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder, - verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde, - dient so der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben.
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für - Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen, z.B. in den Kindergärten, Personalangelegenheiten, Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer bzw. leitenden Geistlichen der Gemeinde, evtl. einem weiteren Geistlichen nach den gesetzlichen Regelungen, den von den wahlberechtigten Gemeindegliedern als Kirchenvorsteher gewählten Frauen und Männern. (wahlberechtigt sind alle Mitglieder der katholischen Pfarrgemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit 1 Jahr am Ort der Gemeinde wohnen) - aus Flyer des Erzbistums Paderborn - Der Kirchenvorstand
Dieses Gremium wird alle drei Jahre jeweils zur Hälfte neu gewählt, die Amtszeit der Mitglieder beträgt in der Regel sechs Jahre. Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums. Er kann den Vorsitz aber auch abgeben. Dann wird der Vorsitzende aus dem Kirchenvorstand heraus gewählt.
Im Pastoralverbund Johannland-Siegtal gibt es zwei Kirchenvorstände, in der Pfarrgemeinde St. Sebastian Walpersdorf und in der Pfarrgemeinde St. Cäcilia Irmgarteichen.
"Kirche lebt vom Mittun vieler. Dies gilt für alle Bereiche und Ebenen kirchlichen Handelns: in der Liturgie, der Verkündigung und der Caritas auf der Ebene des Bistums, der Region und dem Dekanat und der Pfarrgemeinde. Indem Frauen und Männer, Mädchen und Jungen sich hier engagieren, legen sie Zeugnis ab von der Kraft des Evangeliums. Zu den wichtigen Gremien, die die Arbeit vor Ort in den Pfarrgemeinden koordinieren und mittragen, gehören der Pfarrgemeinderat und der Kirchenvorstand. Sie werden direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Beide Gremien haben mit der Errichtung der Pastoralverbünde in unserer Erzdiözese an Bedeutung gewonnen. " Zitat von Erzbischof Hans-Josef Becker aus Flyer Der Kirchenvorstand |